Originalverpackung

Ich benutze Elektrogeräte für gewöhnlich bis an ihr Lebensende. Jedenfalls kann ich mich nicht daran erinnern, in letzter Zeit mal einen funktionierenden Toaster oder Fernseher verkauft zu haben.

Auch habe ich noch nie ein Smartphone verkauft. Trotzdem liegt hier der Karton meines Handys samt mitgeliefertem Zubehör. Selbst das Zubehör, das ich nicht benutze, habe ich aufbewahrt. Wenn ich mir ein neues Handy kaufe, wird das alte jedoch entweder kaputt sein oder so alt, dass die Originalverpackung oder das mitgelieferte USB-Ladekabel den Verkaufspreis auch nicht mehr signifikant in die Höhe treiben werden.

Verpackungen und nicht genutztes Zubehör von Elektrogeräten können also weg. Genau wie Bedienungsanleitungen.

Ich habe hier neben der Bedienungsanleitung für meine Küchenwaage, die nun wirklich denkbar einfach ein- und auszuschalten ist, auch noch die für meinen ebenfalls kinderleicht zu bedienenden Standmixer liegen. Für Letzeren liegt in einem Küchenschrank ein Einsatz herum, mit dem man Smoothies machen kann, ohne Kerne im Endprodukt zu haben. Oder so. Ich habe den Einsatz einmal ausprobiert. Gefiel mir nicht. Also in die Ecke damit, in der er bis heute liegt. Anstatt ihm noch eine Chance zu geben und ihn dann bei erneutem Nichtgefallen wegzuschmeißen.

Über unnützes Zubehör lässt sich kaum streiten. Wir werden es nie benutzen, wenn es uns die ersten Male schon nicht überzeugen kann. Also kann es weg. Aber was ist mit Garantiebelegen und Rechnungen? Elektrogeräte können immer mal kaputtgehen. Und dann sind wir froh, wenn wir das Geld zurückbekommen oder das Gerät kostenlos repariert wird.

Ich habe keine Ahnung, ob man von der Rechnung und dem Garantieformular auch einfach ein Photo machen oder es einscannen und das Original dann wegschmeißen kann, oder ob der Hersteller digitalisierte Unterlagen im Zweifelsfall ablehnen kann und die Garantie somit hinfällig wird. Was ich aber weiß, ist, dass ich noch nie einen solchen Garantiefall hatte. Wenn etwas kaputtgegangen ist, dann immer kurz nach Ablauf der Garantiezeit.

Eine verlässliche Hochrechnung kann ich nicht anstellen, weil ich quasi noch nie im Nachhinein eine Verpackung oder eine Bedienungsanleitung für ein Elektrogerät noch einmal brauchte. Aber wenn ich schätzen müsste, wäre es vielleicht bei maximal einer von zehn Neuanschaffungen der Fall. Für die anderen neun liegt hier ewig der Karton rum und nimmt Platz weg.

Ich werde also das Risiko eingehen und nur noch das Gerät an sich und nicht mehr den ganzen anderen Krempel drumherum aufbewahren. Vielleicht muss ich mir dann schon nach 23 Monaten einen neuen Toaster kaufen, weil er doch schon kurz vor Ende der Garantiezeit seinen Geist aufgegeben hat. Dafür findet mein Geist bis dahin Ruhe in all‘ den Ecken, die bislang mit Pappkartons zugestellt waren.

Bewahrst du alle Kartons, Unterlagen und Bedienungsanleitungen auf? Musstest du schon einmal einen Garantiefall anmelden und warst froh, die Rechnung und den Garantiekrams noch im Original vorliegen zu haben? Lass es uns wissen.

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