Die 30-Tage-Regel ist die Geheimwaffe gegen Impulskäufe und unüberlegte Anschaffungen. Sie filtert Sachen raus, die wir zwar unbedingt haben wollen, aber eigentlich gar nicht brauchen.
Die 30-Tage-Regel lautet wie folgt: Bevor wir uns einen Gegenstand anschaffen, müssen wir 30 Tage warten. Um den Überblick zu behalten, schreibe ich mir jeden Gegenstand, den ich mir kaufen möchte, mit dem aktuellen Datum in eine Tabelle.
Indem wir uns vor jeder Neuanschaffung zu 30 Tagen Bedenkzeit verpflichten, bringen wir uns dazu, uns mit der Funktion des Gegenstands und dem, was wir uns von dem Gegenstand versprechen, im Vorfeld gründlich auseinanderzusetzen.
Vielleicht ertappen wir uns dabei, wie wir regelmäßig Tand und Dekokram kaufen. Weil wir Laternen und verzierten Blumenvasen im Laden kaum widerstehen können. Da wir unser Kaufverhalten etwas einschränken möchten, fügen wir unserer Tabelle nun den Eintrag „schöne Blumenvase von NanuNana“ hinzu und warten 30 Tage, anstatt die Vase direkt mitzunehmen. Zu unserem Erstaunen stellen wir nach 30 Tagen fest, dass wir schon wieder ganz vergessen haben, welche Vase wir genau gemeint haben. Statt jetzt trotzig mit einem „Die sind halt alle schön!“ zu reagieren und irgendeine Vase zu kaufen, kommt uns vielleicht die Einsicht, dass wir eigentlich gar keine weitere Vase benötigen. Die letzten 30 Tage ging es ja auch ohne. Weil wir erkannt haben, dass wir zu Impulskäufen in Dekoläden neigen, könnten wir als Konsequenz daraus solche Läden in Zukunft meiden. Oder die Vase noch genauer beschreiben, damit wir uns auch in 30 Tagen noch daran erinnern können…
Wenn wir uns in den 30 Tagen Wartezeit mit der Funktion des Gegenstandes auseinandersetzen und uns überlegen, wofür und wobei wir ihn einsetzen möchten, fällt uns manchmal eine Alternative dazu ein. Dann kann es sein, dass wir nach den 30 Tagen weiterhin die Alternative nutzen. Manchmal stellen wir auch innerhalb Zeitspanne fest, dass das, was wir uns von dem Gegenstand erhoffen, doch nichts für uns ist.
Vor einiger Zeit habe ich die 30-Tage-Regel an einem Paar Laufschuhe angewendet. Anstatt mir direkt die Schuhe zu kaufen, bin ich innerhalb der 30 Tage Wartezeit regelmäßig in meinen Alltagsschuhen um den Block gejoggt. Dabei wurde mir schnell klar, dass Joggen nichts für mich ist. Es hat mir einfach keinen Spaß gemacht. Hätte ich direkt an Tag 1 die Schuhe gekauft und wäre dann nach 30 Tagen zu dem gleichen Schluss gekommen, wäre das Geld für die Schuhe aus dem Fenster geworfen.
Vielleicht hätte ich in den 30 Tagen aber auch Freude am Laufen gefunden. Dann hätte ich die Laufschuhe nicht nur einfach gekauft, ich hätte sie mir durch das Probejoggen in Alltagsschuhen auch verdient. Wahrscheinlich hätte das sogar noch meine Motivation gesteigert, auch in Zukunft regelmäßig joggen zu gehen.